Mit der 17-jährigen Jacqueline-Anna Kukula hat die Steiermark seit 2. Oktober 2023 nun ihren ersten Pflegelehrling. Das SeneCura Sozialzentrum Schladming freut sich sehr, die junge Frau nun drei Jahre lang für den Beruf der Pflegeassistenz auszubilden. „Wir haben das duale System der Pflegelehre schon lange eingefordert – denn wir haben die positiven Ergebnisse unserer Schwesternfirma Senevita in der Schweiz vorliegen, wo dieses Ausbildungsmodell schon seit Jahren erfolgreich angeboten wird. Dort hat sich gezeigt, dass die Pflegelehre eine gute Möglichkeit für den Einstieg junger Menschen in die Pflege bietet. Sie dient oft als Basis für eine Karriere bis hin zum universitären Studium.“, betont Anton Kellner, CEO der SeneCura Gruppe.

Mit und für Menschen arbeiten

„Ich wollte schon von klein auf immer mit Menschen arbeiten und ihnen helfen – da war die Entscheidung für eine Pflegelehre einfach. Ich freue mich sehr auf den Start meiner Ausbildung!“, ergänzt Jacqueline-Anna Kukula. Zu Ausbildungsbeginn stehen die Theorie sowie hauswirtschaftliche und betreuerische Tätigkeiten im Vordergrund. Erst ab Vollendung des 17. Lebensjahres dürfen die Lehrlinge dann auch pflegerische Tätigkeiten übernehmen. „Jaqueline-Anna darf unmittelbar mit den Bewohner:innen unseres Sozialzentrums arbeiten, da sie schon das 17. Lebensjahr vollendet hat. Wir freuen uns sehr, sie bei uns im Team zu haben. Es ist eine schöne Aufgabe, junge Menschen Schritt für Schritt an den Pflegeberuf heranzuführen“, ergänzt Hausleiter Ewald Gallob. Begleitend stehen den Lehrlingen dabei die speziell ausgebildeten Praxisanleiter:innen zur Verfügung. Jeder Lehrbetrieb muss über entsprechend ausgebildete Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte verfügen.

Infos zur Pflegelehre

Junge Menschen können in Österreich bereits ab dem 15. Lebensjahr mit einer dualen Ausbildung beginnen. Nach drei Jahren Lehrzeit können sie die Lehre zur „Pflegeassistenz“ abschließen. In einem vierten Anschlussjahr kann die weiterführende Qualifikation zur „Pflegefachassistenz“ erworben werden. Danach steht aber auch der Weg zum Fachhochschulstudium der Gesundheits- und Krankenpflege in verkürzter Form offen, nach Abschluss der Berufsreifeprüfung.

Im Unterschied zur schulischen Ausbildung in der Pflegeassistenz steht bei der Lehre die praktische Anleitung und Tätigkeit im Betrieb im Vordergrund. Die Lehrlinge werden bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres vorwiegend im hauswirtschaftlichen Bereich, in der Kommunikation und Begleitung der Bewohner:innen bzw. Patient:innen tätig sein. Und das alles unter Anleitung von Fachkräften. Die Berufsschule wird in Blockform im Frühjahr 2024 absolviert werden. Die Lehrlingsentschädigung beginnt im SWÖ-Kollektivvertrag bei monatlich € 829,30 im ersten und € 1.638,50.- im vierten Lehrjahr.